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Goldkauf im Urlaub im Ausland und Einfuhr nach Deutschland

Für Viele von uns gehört zu einem Urlaub im Ausland ein Goldkauf entweder als Souvenir oder als scheinbar günstiges Schnäppchen dazu. Zum Einen sollten Sie sich stets vergewissern, ob sich bei dem Kauf auch um echtes Gold handelt.

Darüber hinaus ist es ratsam, sich zu vergewissern, welche Gebühren anfallen, wenn Sie nach dem Urlaub das Gold nach Deutschland einführen wollen. Wenn Sie als deutscher Staatsbürger Gold einführen wollen, so haben Sie legal die Möglichkeit, Gold in beliebiger Menge einzuführen, solange Sie alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. In der Regel gilt, dass Sie Gold ab einem Betrag von mehr als 10.000,- Euro entsprechende Angaben auf Nachfragen der Zollbehörden machen.

Auch sogenanntes Anlagegold nach § 25c UStG, wie z.B. Goldbarren, Goldplättchen und Goldmünzen, die bestimmte Kriterien erfüllen, sind in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Von dieser Regelung sind aber eine Reihe von Goldmünzen in Fremdwährung sind ausgenommen. Der Wert von Sammler- oder Anlagemünzen (z. B. Maple Leaf, Eagle, Wiener Philharmoniker) wird nach dem tatsächlichen Wert und nicht nach dem Nennwert der Münze berechnet.

Preis für hochwertige Goldlegierungen

GoldlegierungGewichtAnkaufspreis
999er Gold10 Gramm642,80 €
986er Gold10 Gramm635,30 €
916er Gold10 Gramm589,50 €
900er Gold10 Gramm573,30 €

Berechnen Sie den Wert Ihrer Edelmetalle

Liegt der Wert des Goldes, das Sie nach Deutschland einführen wollen, über dem Betrag von 10.000,- Euro, müssen Sie dies beim Zoll deklarieren. Diese Vorschriften gelten für die Einreise aus den gesamten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach Deutschland sowohl aber auch wenn Sie von Deutschland aus Gold über diesen Betrag hinaus in ein Land der Europäischen Union einführen. Hierbei ist es jedoch nicht verpflichtend, eine entsprechende Deklaration vorzunehmen. Sollten Sie bei der Einreise Gold über 10.000,- Euro ordnungsgemäß beim Zoll deklariert haben, werden Sie ein entsprechendes Formular erhalten.

Bewahren Sie dieses Dokument auch noch nach Ihrer Einreise auf, da der Zoll auch berechtigt ist, nicht nur an der Grenze, sondern auch innerhalb des Landes zu kontrollieren. Nicht ordnungsgemäße oder unvollständige Angaben können empfindlich hohe Geldstrafen und / oder juristische Folgen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Beschlagnahmung des Goldes. Ähnliche Vorschriften gelten auch für andere Länder, deren Bestimmungen jedoch im Einzelnen überprüft werden müssen. Andere Länder, andere Zollvorschriften. Die Einfuhrbestimmungen für Gold sind international gesehen sehr unterschiedlich. Dies gilt sogar für die Länder innerhalb der Europäischen Union, wenn es sich um die Einfuhr von Gold aus Nicht EU-Staaten handelt.

Im Grunde genommen ist es erlaubt, dass Privatpersonen beliebige Mengen an Gold nach Deutschland einführen dürfen, solange sie den entsprechenden Wert korrekt angeben und es keinerlei Verdacht auf einen kriminellen Hintergrund oder Geldwäsche gibt. Anders sieht es jedoch bei der Einfuhr von Gold aus den Ländern, die nicht zu der Europäischen Union gehören. Gold aus nicht EU-Staaten gilt als Handelsware. Daher liegt der Freibetrag bei 300,- Euro. Diese Regelung gilt für die Einreise aber auch die Ausreise. Bei Grenzüberschreitungen mit dem Flugzeug oder dem Schiff liegt der Freiheitsbetrag von 430,- Euro.

Wenn Sie also bei der Einfuhr Ihr Gold verzollen müssen, richten sich die Zollgebühren nach dem Wert und der Art des Goldes. Die Steuern und Abgaben werden gemäß den geltenden Einführmaßnahmen korrekt errechnet. Ab einer Summe von 700,- Euro (ab 10.000,- Euro) werden Steuern in Höhe von 17,5% erhoben. Übersteigt das Gold den Wert von 700,-, richten sich die Abgaben nach der Art des Goldes. Handelt es sich nicht um ein offizielles Zahlungsmittel, werden 19% Umsatzsteuer erhoben zzgl. Etwa 4% Zollgebühren.

Fazit:

Generell gilt, sich vor der Einfuhr von Goldwaren genau über die jeweiligen Einfuhrbestimmungen des entsprechenden Landes zu informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Achten Sie bitte hierbei darauf,ass wir keine Steuerberatung leisten können es sich hier lediglich um einen Informationstext handelt. Wir können Ihnen keine Gewähr für die Richtigkeit unserer Aussagen garantieren!